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Praxis Dr. med. Ulrich Bohnet

Psychiatrie & Psychotherapie

Geriatrie und Suchtmedizin


Besondere Patientenaufklärungspflicht: elektronische Patientenakte (ePA) in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis

Besondere Patientenaufklärungspflicht: elektronische Patientenakte (ePA) in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis (§343 Abs. 13 Digi-G)

Hiermit bestätige ich, dass ich die in §343 Abs. 13 (Digi-G) benannten besonderen Aufklärungspflichten zu den Risiken der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis Dr. med. U. Bohnet

des 

Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digi-G) und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes als auch die auf den folgenden Seiten benannten Hinweise und Aufklärungen

https://www.praxis-drbohnet.de/besondere-patientenaufklaerung-elektronische-patientenakte-epa.html

in Verbindung mit 

https://www.praxis-drbohnet.de/elekronische-patientenakte-epa.html

https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/

https://widerspruch-epa.de/haeufig-gestellte-fragen-faq/

zur Kenntnis genommen, gelesen und verstanden habe.

Bei einer Terminvereinbarung vor einem erstmaligen Termin wird meine Entscheidung hierzu immer erfragt werden und durch mich mit der Terminbestätigung erfolgen.

Hier gemachte Angaben zu Namen, Adresse und Versicherungsstatus entsprechen dem aktuellen und wahrheitsgemäßem Stand. Ich versichere, Veränderungen hierzu umgehend mitzuteilen.

Diese hiermit getroffene Vereinbarung gilt auch und in jedem Falle für Folgetermine. Der Zusendung einer ggf. notwendigen Bestätigung an die hier von mir wahrheitsgemäß angegebene Mail-Anschrift stimme ich ausdrücklich zu.

Die von mir hier gemachten Angaben werden Teil meiner Behandlungsakte. Etwaige Änderungen meiner Entscheidung zur elektronischen Patientenakte teile ich immer und ausschließlich schriftlich mit.

 


Dort finden sich auch Formulare oder Verweise, mit ich denen ich einfach gegenüber meiner Krankenkasse den Widerspruch zur Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) erklären kann oder die Nicht-Speicherung meiner Daten in der elektronischen Patientenakten gegenüber der Praxis erklären kann.

Die Erklärung zu meinem Umgang mit meinen besonders sensiblen Daten mit der elektronischen Patientenakte (ePA), die Mtteilung über meinen Widerspruch gegen die Anlage einer ePA gegenüber der Krankenkasse oder auch der  Nicht-Speicherung meiner Daten in die ePA, den Versorgungsdaten oder für Forschungsdaten an unbekannte Dritte sende ich der Praxis unterschrieben spätestens 2 Wochen vor dem Termin zu. (Ausnahme: psychiatrischer Notfall)

Das Formular für die Mitteilung an die Praxis können Sie hier herunterladen (Klick)

 









 
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