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Praxis Dr. med. Ulrich Bohnet

Psychiatrie & Psychotherapie

Geriatrie und Suchtmedizin


Für diejenigen, welche schon wissen, dass Sie die Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht wünschen

Die Krankenkassen sind sämtlich angehalten, die Erklärung des Widerspruchs gegenüber der elektronischen Patientenakte (ePA) für Ihre Versicherten sehr einfach, ggf. auch formlos, zu gestalten.

Bei vielen Krankenkassen ist dies sehr einfach über deren Kundenportal zu erledigen:

z.B. 

TKK  https://www.tk.de/service/form/2165800/epaoptout/ePAOptOut.form

AOK https://www.aok.de/pk/versichertenservice/elektronische-patientenakte-widerspruch/#c1590657700

DAK https://www.dak.de/dak/epa-widerspruch_75692?contentId=75696

usw.

Wer noch keine Klarheit über seine Entscheidung dazu hat, möge sich gerne weiter unten informieren. Ihre Informiertheit und Entscheidung teilen Sie in jedem Fall vor Ihrem ersten Praxisbesuch hier mit.

Wer zudem noch weitere Entscheidungshilfen wünscht, kann zudem sehr aktuelle Informationen hierzu bei hochspezialisierten Informatikern und Sicherheitsforschern erhalten: 

CCC fordert Ende der ePA-Experimente am lebenden Bürger

https://www.ccc.de/en/updates/2024/ende-der-epa-experimente

Die für die elektronische Patientenakte verantwortliche Gematik wiegelt erwartbar ab:

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-stellungnahme-zum-ccc-vortrag-zur-epa-fuer-alle

Geschuldet den Aktualitäten und der Komplexität der Sache:

https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/?na=view&id=104

Aktuell heute Nachmittag (15.01.2025) in ZEIT ONLINE, mit deutlicher Kritik an den Sicherheitslücken und guter Zusammenfassung der CCC-Erkenntnisse:

https://www.zeit.de/digital/2025-01/elektronische-patientenakte-datenschutz-cybersicherheit-hacker


Lesen Sie auch das Interview mit dem ehemals obersten Datenschützer Prof. Kelber, bei dem einige Stimmen munkeln, dass er aufgrund seiner kritischen Haltung zur elektronischen Patientenakte in der jetzigen an den Start gehenden Form kurzerhand vom Ministerium für Gesundheit "abgesägt" wurde. 

Interview mit dem Ex-Bundesdatenschützer Ulrich Kelber zur ePA:

https://taz.de/Datenschuetzer-ueber-neue-Patientenakte/!6059544/


Register für psychisch Kranke? Skandalöse CDU-Forderung!

In Folge des Anschlags von Magdeburg, verübt von einem offenbar psychisch kranken, aus Saudi-Arabien stammenden Psychiater, forderte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ein „Register für psychisch Kranke“, man müsse darüber mit Psychiatrien und Psychotherapeuten sprechen. Was man also mit zentralen Sammlungen von Krankheitsdaten alles machen könnte …:

https://www.deutschlandfunk.de/debatte-um-ausweisungsrecht-interview-carsten-linnemann-cdu-generalsekretaer-dlf-7b43985c-100.html  (insbesondere ab Minute 4:20)

Lesen Sie hierzu die klare Haltung meines Berufsverbandes, die wir in diesem Punkt teilen:

https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2025/kein-zentralregister-fuer-menschen-mit-psychischen-erkrankungen.html


Wir wollen Sie von Ihrem Glauben nicht abhalten, sind aber vom Gesetzgeber in besonderer Weise verpflichtet worden, Sie über die auch besonderen Risiken der elektronischen Patientenakte aufzuklären!

Besondere Patientenaufklärungspflicht: elektronische Patientenakte (ePA) in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis

Für den erfolgreichen Versand der Terminbestätigung sind rot umrandete Felder im Formular unten mit Ihren korrekten Angaben Pflichtfelder. Bei den Optionskästchen ist wenigstens ein Kästchen auszuwählen.

Besondere Patientenaufklärungspflicht: elektronische Patientenakte (ePA) in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis (§343 Abs. 13 Digi-G)

Hiermit bestätige ich, dass ich die in §343 Abs. 13 (Digi-G) benannten besonderen Aufklärungspflichten zu den Risiken der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis Dr. med. U. Bohnet

des 

Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digi-G) und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes als auch die auf den folgenden Seiten benannten Hinweise und Aufklärungen

https://www.praxis-drbohnet.de/besondere-patientenaufklaerung-elektronische-patientenakte-epa.html

in Verbindung mit 

https://www.praxis-drbohnet.de/elekronische-patientenakte-epa.html

https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/

https://widerspruch-epa.de/haeufig-gestellte-fragen-faq/

zur Kenntnis genommen, gelesen und verstanden habe.

Bei einer Terminvereinbarung vor einem erstmaligen Termin wird meine Entscheidung hierzu immer erfragt werden und durch mich mit der Terminbestätigung erfolgen.

Hier gemachte Angaben zu Namen, Adresse und Versicherungsstatus entsprechen dem aktuellen und wahrheitsgemäßem Stand. Ich versichere, Veränderungen hierzu umgehend mitzuteilen.

Diese hiermit getroffene Vereinbarung gilt auch und in jedem Falle für Folgetermine. Der Zusendung einer ggf. notwendigen Bestätigung an die hier von mir wahrheitsgemäß angegebene Mail-Anschrift stimme ich ausdrücklich zu.

Die von mir hier gemachten Angaben werden Teil meiner Behandlungsakte. Etwaige Änderungen meiner Entscheidung zur elektronischen Patientenakte teile ich immer und ausschließlich schriftlich mit.

 


Dort finden sich auch Formulare oder Verweise, mit ich denen ich einfach gegenüber meiner Krankenkasse den Widerspruch zur Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) erklären kann oder die Nicht-Speicherung meiner Daten in der elektronischen Patientenakten gegenüber der Praxis erklären kann.

Die Erklärung zu meinem Umgang mit meinen besonders sensiblen Daten mit der elektronischen Patientenakte (ePA), die Mitteilung über meinen Widerspruch gegen die Anlage einer ePA gegenüber der Krankenkasse oder auch der  Nicht-Speicherung meiner Daten in die ePA, den Versorgungsdaten oder für Forschungsdaten an unbekannte Dritte sende ich der Praxis unterschrieben spätestens 2 Wochen vor dem Termin zu. (Ausnahme: psychiatrischer Notfall)

Das Formular für die Mitteilung an die Praxis können Sie hier herunterladen (Klick)

 






 



 
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