Wichtige Frist für gesetzlich Krankenversicherte: | Die Versicherten haben sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine elektronische Patientenakte (ePA) wünschen.| Die gesetzlichen Krankenkassen werden in den kommenden Wochen ihre Mitglieder über die elektronische Patientenakte ab 2025 informieren | Weitere Informationen auf dieser Homepage unter aktuelle Hinweise ePA https://www.praxis-drbohnet.de/elekronische-patientenakte-epa.html mit Widerspruchsformularen-falls gewünscht.
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