Patienteninformation
Sie konnten sich auf unserer Homepage einen Überblick über die hier angebotenen Leistungen verschaffen.
Bisher sind wir in unserer (von wenigen Notfällen abgesehen) rein Terminbasierten Praxis sehr kulant umgegangen mit kurzfristig abgesagten oder gar ohne Absage einfach nicht wahrgenommenen Terminen.
PatientInnen, die aus dringenden gesundheitlichen oder familiären Gründen oder aus welchen Gründen auch immer ihren Termin nicht einhielten, hatten wir in der Vergangenheit nie Ausfallhonorare in Rechnung gestellt.
In der öffentlichen Wahrnehmung wurden zuletzt von verschiedener Seite immer wieder lange Wartezeiten auf Facharzttermine beklagt. Wir erleben tatsächlich eine sehr hohe Nachfrage insbesondere nach Terminen in unserem Fachgebiet von notleidenden und dringend Behandlung suchenden PatientInnen.
Auf der anderen Seite stellen wir seit mehreren Monaten fest, dass immer häufiger PatientInnen Termine verbindlich in unserer Praxis vereinbaren, diese dann entweder ohne Absage nicht wahrnehmen oder sehr kurzfristig aus unterschiedlichsten Gründen dann plötzlich absagen, so dass diese in unserer Praxis häufig auch zeitaufwendigen und ausführlichen Termine (Erstgespräche und Psychotherapie-Stunden meist mit fast einer Stunde veranschlagt) dann nicht einmal wegen der Kurzfristigkeit der Absage oder einfachem Nicht-Erscheinen anderen dringlich anfragenden PatientInnen zur Verfügung gestellt werden können.
Dieses Phänomen lässt sich zunehmend in allen Fachgebieten feststellen. Die Art und Weise des Umgangs damit ist sehr unterschiedlich.
Manche Arztpraxen, welche das Phänomen der nicht eingehaltenen Termine auch kennen, gehen dazu über, Termine mehrfach zu vergeben in der statistischen Annahme, dass mehr als ein Drittel ohnehin nicht kommt, was freilich zu Wartezeiten führt, wenn doch ("zufällig") mal alle kommen.
Andere vergeben schon gar keine Termine mehr, halten aber dann die Termine auch beim Erstkontakt auf ein Mindestmaß von 10 Minuten begrenzt, was in meiner festen Überzeugung zumindest in meinem Fachgebiet kaum zu einem guten Behandlungsstandard führen kann.
Auf politischer Ebene versucht man, zudem durch den Zwang zu sog. Terminservicestellen, welche im Übrigen durch Ärzte selbst finanziert werden, den Zugang zu Facharztterminen wählerwirksam zu beschleunigen und verschweigt damit geflissentlich, dass den Versicherten damit lediglich das Recht gewährt wird, irgendwo zu irgendeinem Facharzt einen (1!) Termin vermittelt zu bekommen, was Versicherten häufig unglaublich lange (ökologisch nicht vertretbare und mit keinem CO2-Abdruck messbaren) Anfahrtswege quer durch Baden-Württemberg beschert, wo sie dann einmalig einen Termin bekommen, damit aber -zumindest in meinem Fachgebiet- noch keine Behandlung erfahren (nur selten wird bei einem einmaligen Termin eine psychische Erkrankung ausreichend behandelt) und verpflichtete per Gesetz die Arztpraxen für diese Terminservicestellen-Termine mehrere Stunden in der Woche freizuhalten, die dann damit den sich "ordentlich" und selbst anmeldenden PatientInnen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Im Ergebnis ergeben sich auch durch die von PatientInnen nicht wahrgenommenen oder nur sehr kurzfristig abgesagten Termine deutlich längere Wartezeiten auf Facharzttermine für alle und vor allen diejenigen, die diese teils sehr dringend benötigen!
Ein weiterer Aspekt: Eine Arztpraxis ist auch kein Verein, der von Spenden lebt
Die Krankenkassen kommen nur für Leistungen auf, die der Patient tatsächlich erhalten hat. Bei Terminausfällen – ganz gleich aus welchem Grund – zahlen die Kassen nichts.
Das bedeutet für uns: Kommt ein Patient nicht, bleiben Umsätze aus, von denen selbstverständlich auch wir Personal, Mieten und Energiebezug etc. bezahlen müssen. Einnahmen, die auch zur Erhaltung der bisher vorgehaltenen Servicestruktur unserer Praxis erforderlich sind. Das alles bieten wir an, weil wir überzeugt davon sind, dass wir Ihnen damit ein gutes Behandlungsangebot machen. Dennoch sind diese (und viele andere) Dinge nicht kostenlos.
Unserer Praxis entsteht durch verbindlich vereinbarte, aber nicht wahrgenommene oder sehr kurzfristig abgesagte Termine ein erheblicher finanzieller Schaden. Dies veranlasst uns entgegen bisheriger Gewohnheiten leider ab sofort, konsequent auf Ausfallhonorare für solche Fälle zu bestehen. In juristischer Hinsicht ist dies bereits länger schon möglich und wurde auch zuletzt auch in höheren gerichtlichen Instanzen so bestätigt (Stichwort: Annahmeverzug). Dabei kommt es – auch juristisch – nicht auf die Gründe Ihrer Verhinderung an. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt selbstverständlich das Ausfallhonorar. Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben führt i.d.R. zum Behandlungsabbruch (Ausnahme: Notfall).
Zudem erbitten wir jetzt immer nach Ihrer telefonischen Terminbestätigung uns kurz die auf der Homepage hinterlegte Terminbestätigung für Praxis Konstanz oder die für Praxis in Kreuzlingen zu senden. Erst danach reservieren wir Ihren Termin. Da Sie in der Lage sind, diesen Text zu lesen, sind Sie auch in der Lage die Terminbestätigung innerhalb kürzester Zeit auszufüllen.
Unsere bei privaten Krankenversicherungen (PKV und/oder Beihilfe) versicherten Patientinnen und Patienten, erhalten in der Regel nach Terminbestätigung einen individuellen von Ihnen vorab zu unterzeichnenden Dienstleistungsvertrag (Honorarvereinbarung gemäß §2 GOÄ) zugesandt. Erst nach Zusendung der unterzeichneten Vereinbarung gilt der Termin als vereinbart und reserviert.
Persönlich bedaure ich diese Entwicklung und auch die daraus notwendig gewordenen Entscheidungen, welche jedoch zu Gunsten derjenigen getroffen wurden, welche eine Behandlung/Beratung in dieser Praxis wünschen und diese auch zu den vereinbarten Terminen wahrnehmen.
Dennoch gehe ich grundsätzlich davon aus, dass auch bei Ihrer guten Planung die Entrichtung von Ausfallentschädigungen für nicht abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine für Sie vermeidbar sein werden.
Wir wollen -von freilich immer zu versorgenden Notfällen abgesehen- dabei bleiben, für Sie ein verlässliches Terminangebot machen zu können.
Dies führt aber dazu, dass wir Ihnen Terminausfälle privat in Rechnung stellen, wenn die Terminabsage vor dem vereinbarten Termin nicht innerhalb der in der von Ihnen vorab zugesandten Terminbestätigung bei uns eingeht.
Nur dann nämlich hätten wir ggf. die Möglichkeit, den Termin an andere PatientInnen weiterzugeben. Die Regelung zu den Ausfallhonoraren ist in unserer Patienteninformation/Behandlungsvereinbarung bereits enthalten, welche Sie künftig vor Bestätigung eines (ersten) Termins um Unterzeichnung bzw. vorab als Zusendung über das Homepageformular gebeten werden.
Nach Übermittlung dieser von Ihnen unterzeichneten Terminbestätigung hier über das Homepageformular (alternativ auch per Mail, oder auch per Postzugang, Fax oder DSVGO-konform per Medflex) gilt ihr Termin als bestätigt, wird ansonsten anderweitig vergeben.
Sollten Sie diese Vereinbarung nicht mehr zur Hand haben, fertigen wir Ihnen gerne bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis eine Kopie an.
Regelungen zum Praxisablauf
Für einen reibungslosen Praxisablauf bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
• Denken Sie bei jedem Besuch in unserer Praxis an Ihre Krankenversicherungskarte. Bitte informieren Sie uns in jedem Fall umgehend bei einem Wechsel Ihrer Krankenversicherungen (besonders bei laufenden Psychotherapien wichtig)!
• Sie dürfen sich im Quartal des von Ihnen aufgesuchten Termins NICHT noch in gleichzeitiger Behandlung einer psychiatrischen Institutsambulanzbehandlung oder gar (teil-) oder vollstationären Behandlung befinden, müssen die Kosten sonst selbst tragen oder vorherige Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse schriftlich mitbringen.
• Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Dazu können Sie uns während der telefonischen Sprechzeiten erreichen. Nach telefonischer Terminfindung bestätigen Sie bitte diesen Termin über das auf der Hauptseite der Homepage hinterlegte Terminbestätigungsformular. Danach gilt der Termin als vereinbart. (Bei Privat versicherten Personen oder Beihilfe erst nach Zusendung der unterzeichneten Honorarvereinbarung).
Sprechstunde (Erstgespräch)
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
• Krankenversicherungskarte
• Befunde/(Entlassungs-)Berichte von anderen behandelnden Einrichtungen, soweit für Ihr Anliegen hier relevant
• Bestenfalls auch andernorts verordnete Medikamente und aktuelle Medikationspläne.
Ihr Dr. med. Ulrich Bohnet