Praxis Dr. med. Ulrich Bohnet

Psychiatrie & Psychotherapie

Geriatrie und Suchtmedizin


Ärztliche Psychotherapie

Vor Durchführung der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen sind in der Regel erforderlich

  • Diagnostik
  • Anamneseerhebung
  • Therapieentscheidung- und planung
  • Antragstellung gegenüber dem Versicherungsträger
    auf ambulante Psychotherapie

Voraussetzungen der Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen, Primär- und Ersatzkassen sind:

  • die fachlichen und formalen Voraussetzungen sowie die Zulassung des Therapeuten für die beantragte Psychotherapie (in meiner Praxis entweder Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
  • das Vorhandensein einer behandlungsbedürftigen Störung
  • ein zu erwartende ausreichende psychische Stabilisierung durch die Therapie
  • ein (im Gutachterverfahren) bewilligter Therapieantrag

Kostenübernahme für Psychotherapie bei privaten Krankenversicherungen:

Entgegen der landläufigen Meinung, dass Privatversicherte Patientinnen und Patienten stets kürzere Wartezeiten auf einen Termin und i.d.R. einen größeren Leistungsumfang in Diagnostik und Behandlung erwarten können (ggf. sogar zu Gunsten eines dann höheren Arztumsatzes), hielten und halten wir dies aus unserer Grundhaltung heraus seit jeher in unserer Praxis nicht so!

Allein dem Umstand Ihres aktuellen Versichertenstatus geschuldet werden Sie in dieser Praxis nicht schneller oder später einen Termin bekommen. Wir orientieren uns hier an anderen Aspekten z.B. der Erforderlichkeit, Akuität, Termintreue, oder/und anderem.

Sollten Sie als in einer privaten Versicherung oder als Beihilfeberechtigt Versicherte/r von einer solchen Erwartung ausgehen, wird dieses Ansinnen in unserer Praxis vermutlich nicht ausreichend erfüllt und Sie sollten sich dann entsprechend nach einer anderen Psychotherapie-Praxis umsehen.

Wir versuchen mit dem gleichem Qualitätsanspruch wie etwa auch bei gesetzlich versicherten PatientInnen den für Sie erforderlichen Notwendigkeiten zu entsprechen. 

Die Voraussetzungen an eine Psychotherapie sind grundsätzlich vergleichbar mit denen für gesetzlich Krankenversicherte.

Aber auch in der Höhe unserer Honorarerwartung an z.B. eine psychotherapeutische Einzelsitzung wird sich diese in unserer Praxis grundsätzlich ebenfalls an der Vergütung einer Einzelpsychotherapie für gesetzlich Versicherte orientieren (hier maßgeblich EBM: Einheitlicher Bewertungsmaßstab). Dieser ist öffentlich einsehbar.  

Dieser Umstand wird entsprechend eine Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und uns nach sich ziehen , welche sich etwa nach individueller Vereinbarung am Vergütungsrahmen für Einzelpsychotherapie für gesetzlich versicherte PatientInnen orientieren wird. (Stand 2022: https://www.kvbawue.de/praxis/abrechnung-honorar/psychotherapeutenhonorare/ ) .


Grundsätzlich ist immer denkbar, dass Ihre Private Krankenversicherung sich nur anteilig oder nicht vollständig an den Kosten für die hier zwischen Ihnen und unserer Praxis vereinbarten Kosten beteiligen wird. 

Allerdings hängt die Kostendeckung individuell von IHREN Bedingungen Ihres Versicherungsschutzes ab.

In der Regel decken die meisten privaten Krankenversicherungen, welche den Leistungsumfang einer Psychotherapie beinhalten, pro Kalenderjahr 25-30 Stunden an Psychotherapie nach Maßgabe der Gebührenordnung für Ärzte- GOÄ (i.d.R. nach dem 2,3 fachen Gebührensatz) ohne erst aufwendige Antragsstellungen bereits ab.

Eine mögliche und denkbare Differenz zu dem Honorar für gesetzlich Versicherte wäre dann ggf. von Ihnen als Vertragspartner dieser Praxis selbst zu tragen.

In der PKV hängt die Erstattung von psychotherapeutischen Leistungen in erster Linie von Ihren Tarifbedingungen ab. Es gibt aus diesem Grund beispielsweise kein standardisiertes Antragsverfahren für die ambulante Psychotherapie.

In jedem Fall ist es daher sinnvoll, wenn Sie sich vor beabsichtigter Aufnahme einer psychotherapeutischen Leistung mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und diese von Ihrer Absicht in Kenntnis setzen, eine Psychotherapie beginnen zu wollen. Ihre Versicherung schickt Ihnen dann auch die Unterlagen zu, die Sie für Ihren Antrag auf Psychotherapie brauchen. 

Ambulante Psychotherapie ist grundsätzlich beihilfefähig.

- o.g. Voraussetzungen einer Orientierung der von Ihnen zu erbringenden Honorarleistung gelten aber analog.

Rufen Sie Ihre Beihilfestelle an, auch hier erhalten Sie die dazu notwendigen Formulare, einige müssen Sie, einige Ihr Therapeut ausfüllen.

Grundsätzlich sind jedoch Sie Vertragspartner/in Ihrer Psychotherapiepraxis und für die von Ihnen erhaltenen Psychotherapieleistungen gemäß der dort von Ihnen getroffenen Vereinbarungen in Vertragspflicht, unabhängig davon, wann, ob und wie viel Ihre als Ihrem weiterem Vertragspartner in Anspruch genommene Leistungen Ihre Versicherung an Kosten Ihnen erstattet!  


Wechsel von einem anderen Therapeuten in meine Praxis

Die Entscheidung für den Wechsel eines Therapeuten während einer laufenden Psychotherapie will aus leicht einsichtigen inhaltlichen Gründen gründlich erwogen werden und ist in der Regel auch nicht vorgesehen.

Trotzdem: Wir leben in einer mobilen sich ständig verändernden Welt mit auch notwendigen wechselnden Arbeits- und Lebensorten. Sollten Sie also eine andernorts begonnene und bewilligte Antrags-Psychotherapie hier fortsetzen wollen, empfiehlt sich dies frühzeitig mit Ihrem bisherigen Psychotherapeuten zu besprechen. Dieser wird Ihnen dann Ihr verbleibendes Reststundenkontingent nennen, welches mit Einverständnis Ihres vorherigen Therapeuten dann bei Ihrer Krankenkasse zur Übertragung auf meine Praxis beantragt werden kann.

Therapieverfahren

Von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommene Psychotherapiemethoden in meiner Praxis sind:

  • Verhaltenstherapie als Einezl- und Gruppenbehandlung
  • Tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie
  • Psychotherapie bei Krisenintervention
  • Autogenes Training als Einzel- oder Gruppenbehandlung
  • Progressive Muskelrelaxationstherapie (Entspannungsbehandlung) nach Jacobson als Einzel- oder Gruppenbehandlung

Folgende Leistungen können auf Wunsch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden:

  • Psychotherapie als Paar- und Familientherapie
  • Ausführliche Angehörigenberatungen, z.B. zum Umgang mit einem psychisch erkrankten Familienmitglied
  • Nachsorge- und Katamnese-Gespräche nach durchgemachten jetzt nicht mehr krankheitswertigen Krisen und Belastungsphasen
  • Coaching als Einzelperson oder Team
  • Supervision als Einzelperson oder Team
  • Moderation von Krisensitzungen
  • Vorträge zu spezifischen Gesundheitsthemen und Veranstaltungen im Bereich des Gesundheitswesens

Ablauf, Terminorganisation und nicht wahrgenommene Sitzungen

Eine Therapiesitzung umfasst 50 Minuten. Die Therapiesitzungen finden üblicherweise einmal alle 1-2 Wochen statt, in Ausnahmen auch zwei Mal wöchentlich oder als Doppelstunde.

Inhalte der Sitzungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Es bietet sich an, nach Bewilligung der beantragten Therapie nach Möglichkeit immer einige Termine im voraus in meiner Praxis zu vereinbaren, damit wir Ihren Terminplanungen bestmöglich entgegenkommen können.

Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie bitte so früh wie möglich eine vereinbarte Therapiesitzung ab. Eine Therapiesitzung sollte spätestens 48 Stunden (also zwei Tage vorher) vor dem Termin abgesagt werden.

Eine ausgefallene Therapiesitzung wird nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Individuell mit Ihnen vereinbarte, jedoch nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Therapieeinheiten oder Beratungsgespräche können Ihnen mit dem dafür fälligen Honorar in Rechnung gestellt werden, sofern dieser Termin nicht mit einer anderen Psychotherapie belegt werden kann. 

Wir bitten für diese Notwendigkeit um Ihr Verständnis, gehen aber davon aus, dass ein solches "Ausfallshonorar" durch Ihre rechtzeitigen Planungen in der Regel vermeidbar ist.

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