Keine gleichzeitige ambulante Behandlung während (teil-) stationärer psychiatrischer oder "PIA"-Behandlung
Dringender Hinweis aus aktuellem Anlaß:
KEINE ambulante Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse WÄHREND einer teil- oder vollstationären psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung ODER der Behandlung in einer psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) möglich!
Nur wenige Ausnahmen existieren -Während dieser Zeit sonst nur als Selbstzahler!
Sonst bitte vor Termin VORHERIGE schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse übermitteln!