Aktuell KEINE ADHS-Erstdiagnostik möglich!
Bei fast erdrückender Vielzahl von Anfragen (fast rund um die Uhr hier eingehend) zur Frage der erstmaligen Diagnostik von AHDS teilen wir mit:
Aus Kapazitätsgründen können wir aktuell und bis auf Weiteres keine weitere Erstdiagnostik im Hinblick auf ADHS mehr anbieten!
Ein Hinweis für diejenigen, welche sich bereits andernorts in einer laufenden bewilligten Psychotherapie befinden:
1. Diagnostische Befugnis & Grundlagen
Die Diagnosestellung einer F90.0 nach ICD-10 ist und bleibt eine primär klinische Diagnose. Gemäß der aktuellen S3-Leitlinie „ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen“ sind u.a. auch psychologische PsychotherapeutInnen explizit als Teil der professionellen Zielgruppe für die Diagnostik und auch der multimodalen Therapie benannt.
Die Diagnosestellung erfolgt eigenverantwortlich im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.- Um den kooperativen Workflow zu optimieren und psychiatrische Praxen zu entlasten, hat die Diagnostik bereits im Rahmen der laufenden Psychotherapie umfassend durchgeführt zu sein.
- Für die fachärztlich-psychiatrische evtl. indizierte medikamentöse Behandlung stehen wir weiter gerne zur Verfügung. Terminabstimmungen können wie auf dieser Homepage beschrieben erfolgen.
Erforderlich ist dann:
- der von Ihrer/m Psychotherapeut:inn erstellte vollständige ADHS-Diagnostikbericht gemäß S3-Leitlinie zur Vorlage bei fachärztlich-psychiatrischen KollegInnen
Betreff: Fachärztliche Begleitung und/oder Einleitung einer medikamentösen Unterstützung.
Gesicherte Diagnose: Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ICD-10: F90.0 G).
Erforderlich: Ein aus sich selbst heraus und vollständig erklärender ausführlicher Bericht nach S3-Leitlinie
Nicht hilfreich für die von Ihnen gewünschte zeitnahe leitliniengerechte medikamentöse Behandlung ist z.B. nur ein 2-Zeiler Ihrer Psychotherapeut:in: "Ich habe diagnostiziert F90.0G“ oder ein paar Auszüge von Fragebögen, wie leider viel zu häufig erlebt. ADHS ist keine Fragebogen-Diagnose!
Hinweis: Der/die behandelnde Fachärztin/Facharzt muss den diagnostisch gesicherten Prozess nachvollziehen und spätestens im Falle einer eigenen (medikamentösen) Behandlung dann auch aus verschiedenen Gründen (nicht zuletzt haftungsrechtlichen (als gesichert) selbst vertreten können!
JEDE/R vertrags-kassenzugelassene/r Psychotherapeut:in muss kraft ihrer/seiner Ausbildung dieses auch im Erwachsenenalter zudem so häufige Syndrom/Spektrum ADHS diagnostizieren können!
- Bei besonders schwieriger Differentialdiagnostik oder erschwerter Diagnosefindung stehe ich Ihrer/Ihrem Psychotherpeut:In sehr gerne im Rahmen einer Supervision zur Verfügung. Diese/r dürfen sich dann hier zur Abstimmung melden.
Abschließender Hinweis für den reibungslosen Ablauf für Sie in diesem Zusammenhang: An Ihre/n Psychotherapeut:in durch Sie zu adressieren:
Geben Sie Ihrem Patienten dieses Dokument zusammen mit der folgenden Kurz-Checkliste für den Arztbesuch mit:
- Befundmappe: Dieser o.g. Bericht + Zeugniskopien (oder andere Ihnen geeignet erscheinende "beweissichernde" Unterlagen des nach Leitlinie immer im Kindes-und Jugendalter beginnenden Syndroms.
- Hausarzt-Check: Aktuelles EKG und Labor (TSH, Leber, Niere, Blutbild) bereits beifügen, sofern vorhanden.
- Selbstauskunft: Eine Liste der aktuell eingenommenen Medikamente (um Wechselwirkungen auszuschließen).





