Ärztliche Psychotherapie

Vor Durchführung der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen sind in der Regel erforderlich

  • Diagnostik
  • Anamneseerhebung
  • Therapieentscheidung- und planung
  • Antragstellung gegenüber dem Versicherungsträger
    auf ambulante Psychotherapie

Voraussetzungen der Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen, Primär- und Ersatzkassen sind:

  • die fachlichen und formalen Voraussetzungen sowie die Zulassung des Therapeuten für die beantragte Psychotherapie (in meiner Praxis entweder Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
  • das Vorhandensein einer behandlungsbedürftigen Störung
  • ein zu erwartende ausreichende psychische Stabilisierung durch die Therapie
  • ein (im Gutachterverfahren) bewilligter Therapieantrag

Kostenübernahme für Psychotherapie bei privaten Krankenversicherungen:

Diese ist in der Regel grundsätzlich vergleichbar mit den Voraussetzungen für gesetzlich Krankenversicherte.

Allerdings hängt die Kostendeckung jedoch individuell von den Bedingungen Ihres Versicherungsschutzes ab.

Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, wenn Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und diese von Ihrer Absicht in Kenntnis setzen, eine Psychotherapie beginnen zu wollen. Ihre Versicherung schickt Ihnen dann auch die Unterlagen zu, die Sie für Ihren Antrag auf Psychotherapie brauchen. Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit.

Ambulante Psychotherapie ist grundsätzlich beihilfefähig.

Rufen Sie Ihre Beihilfestelle an, auch hier erhalten Sie die dazu notwendigen Formulare, einige müssen Sie, einige Ihr Therapeut ausfüllen. Bitte bringen Sie diese Formulare ebenfalls mit in die Praxis.

Wechsel von einem anderen Therapeuten in meine Praxis

Die Entscheidung für den Wechsel eines Therapeuten während einer laufenden Psychotherapie will aus leicht einsichtigen inhaltlichen Gründen gründlich erwogen werden und ist in der Regel auch nicht vorgesehen.

Trotzdem: Wir leben in einer mobilen sich ständig verändernden Welt mit auch notwendigen wechselnden Arbeits- und Lebensorten. Sollten Sie also eine andernorts begonnene und bewilligte Antrags-Psychotherapie hier fortsetzen wollen, empfiehlt sich dies frühzeitig mit Ihrem bisherigen Psychotherapeuten zu besprechen. Dieser wird Ihnen dann Ihr verbleibendes Reststundenkontingent nennen, welches mit Einverständnis Ihres vorherigen Therapeuten dann bei Ihrer Krankenkasse zur Übertragung auf meine Praxis beantragt werden kann.

Therapieverfahren

Von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommene Psychotherapiemethoden in meiner Praxis sind:

  • Verhaltenstherapie als Einezl- und Gruppenbehandlung
  • Tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie
  • Psychotherapie bei Krisenintervention
  • Autogenes Training als Einzel- oder Gruppenbehandlung
  • Progressive Muskelrelaxationstherapie (Entspannungsbehandlung) nach Jacobson als Einzel- oder Gruppenbehandlung

Folgende Leistungen können auf Wunsch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden:

  • Psychotherapie als Paar- und Familientherapie
  • Ausführliche Angehörigenberatungen, z.B. zum Umgang mit einem psychisch erkrankten Familienmitglied
  • Nachsorge- und Katamnese-Gespräche nach durchgemachten jetzt nicht mehr krankheitswertigen Krisen und Belastungsphasen
  • Coaching als Einzelperson oder Team
  • Supervision als Einzelperson oder Team
  • Moderation von Krisensitzungen
  • Vorträge zu spezifischen Gesundheitsthemen und Veranstaltungen im Bereich des Gesundheitswesens

Ablauf, Terminorganisation und nicht wahrgenommene Sitzungen

Eine Therapiesitzung umfasst 50 Minuten. Die Therapiesitzungen finden üblicherweise einmal alle 1-2 Wochen statt, in Ausnahmen auch zwei Mal wöchentlich.

Inhalte der Sitzungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Es bietet sich an, nach Bewilligung der beantragten Therapie nach Möglichkeit immer einige Termine im voraus in meiner Praxis zu vereinbaren, damit wir Ihren Terminplanungen bestmöglich entgegenkommen können.

Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie bitte so früh wie möglich eine vereinbarte Therapiesitzung ab. Eine Therapiesitzung sollte spätestens 48 Stunden (also zwei Tage vorher) vor dem Termin abgesagt werden.

Eine ausgefallene Therapiesitzung wird nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Individuell mit Ihnen vereinbarte, jedoch nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Therapieeinheiten oder Beratungsgespräche können Ihnen mit dem dafür fälligen Honorar in Rechnung gestellt werden, sofern dieser Termin nicht mit einer anderen Psychotherapie belegt werden kann. 

Wir bitten für diese Notwendigkeit um Ihr Verständnis, gehen aber davon aus, dass ein solches "Ausfallshonorar" durch Ihre rechtzeitigen Planungen in der Regel vermeidbar ist.